Behandlungspflege für Pflegehelfer

In der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung stehen Unternehmen immer wieder vor der Problematik, dass Pflegehelfer behandlungspflegerische Maßnahmen nur unter Anleitung einer Fachkraft durchführen dürfen. Hier geraten sie in der praktischen Umsetzung häufig an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen und dem Nachweis entsprechender Befähigungen können Pflegehelfer allerdings auch behandlungspflegerisch tätig sein. Dieser Lehrgang soll, je nach Bundesland, entsprechende Fertigkeiten vermitteln.

Themenschwerpunkte:

  • Krankenbeobachtung / Allgemeine Arzneimittellehre
  • Kontrollierte Eingabe von Medikamenten, Stellen der Medikamente
  • Gabe von Augentropfen und – salbe
  • Injektionen (s.c.)
  • Umschläge Warme- und Kältetherapie
  • Pathologische Blutdruckveränderungen und Blutdruckmessung
  • Diabetes mellitus und Blutzuckermessung
  • Durchblutungsstörungen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (bis Klasse II)
  • Klistiere/ Klysma als therapeutische Maßnahme
  • PEG/ SPK- Verbände bei pathologischen Veränderungen