Fallbesprechung in der Pflege

Anlässe für Fallbesprechungen gibt es reichlich. In der Regel handelt es sich um hartnäckige Pflegeprobleme oder um Fragen zu Risikosituationen. Manchmal sind es Beschwerden von Patienten, Bewohnern oder Angehörigen. Immer gerechtfertigt sind sie bei herausforderndem Verhalten oder wenn der mutmaßliche Wille des Patienten/Bewohners hinsichtlich bestimmter Entscheidungen unklar ist.

Grundsätzlich sollte es mindestens einmal im Jahr zu jedem Patienten oder Bewohner eine umfassende Bewohner- Patientenbesprechung geben. Darüber hinaus ergeben sich unterschiedlich oft Anlässe für reine Fallbesprechungen. Wichtig ist, dass Bezugspflegekräfte oder leitende Mitarbeiter die Anlässe oder Indikationen für eine Fallbesprechung erkennen und vorbereitende Schritte initiieren.

Ziele von Fallbesprechungen können sein:

  • Förderung von Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten
  • Pflegerische oder interdisziplinäre Interventionsplanung
  • Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Bedarfe des Bewohners
  • Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten/Bewohners (ethische Fallbesprechung)
  • Überprüfung von Behandlungsstrategien und Pflegeplänen
  • Steigerung von Patienten-, Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Reflexion des eigenen Verhaltens
  • Besseres Verständnis des Patienten/Bewohners
  • Gemeinsame Situationseinschätzung