Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuung

Wenn ich im Alter oder wegen Krankheit nicht mehr allein entscheiden kann, ist es zu spät, eine Person des Vertrauens mit meinen Angelegenheiten zu beauftragen.

Meine Angehörigen sind hierzu nicht automatisch berechtigt. Daher ist es notwendig, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu befassen und festzulegen

  • Wer für mich Entscheidungen trifft
  • Wie ich behandelt werden möchte
  • Wer mich pflegt
  • Wo ich lebe
  • Wie ich sterbe
  • Was danach passiert

Dies geschieht in Form einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Wenn die bevollmächtigte Person jedoch an der Ausübung der Personensorge gehindert
ist oder ich niemanden bevollmächtigt habe, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer.

Über die einzelnen Inhalte sowie Vor- und Nachteile soll diese Veranstaltung informieren.