Optimierung der Tariftreuepflicht in Einzelverhandlungen mit Pflegekassen

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Eine effektive Nutzung der Tariftreuepflicht in Einzelverhandlungen ist für ambulante Pflegedienste von entscheidender Bedeutung. In diesem komplexen Prozess bildet eine präzise Kalkulation prospektiver Preise, basierend auf den finanziellen Ergebnissen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, das Fundament. Es ist jedoch auch möglich, Steigerungsraten für jede einzelne Kostenposition individuell festzulegen.

Besonders anspruchsvoll erweist sich die Berechnung der Personalkosten, welche die größte Herausforderung in der Kalkulation darstellt. Alle Gehaltsveränderungen, die sich aus Tariftreueregelungen ergeben, müssen berücksichtigt werden. Hierzu zählen Veränderungen in den Gehaltsgruppen und die sogenannten Stufensprünge. Die Berechnung der Zuschläge für Arbeiten zu unüblichen Zeiten wie Sonn- und Feiertagen oder Nachtschichten basiert auf dem individuellen Grundstundenlohn, kann aber auch als kumulierter Gesamtwert in die Kalkulation einfließen.

Die Berechnung der Sachkosten erweist sich als weitere Herausforderung, da sie einen prognostischen Charakter hat und der Pflegedienst das volle Risiko für etwaige Abweichungen zwischen kalkulierten und tatsächlichen Kostensteigerungen trägt. Insbesondere in ambulanten Diensten, wo Leistungsmengen regelmäßigen Schwankungen unterliegen, ist eine vorausschauende Planung unerlässlich. Empfohlen wird eine Kalkulation basierend auf unveränderten Leistungsmengen des vorangegangenen Jahres, um das Risiko von Fehlkalkulationen zu minimieren.

Ein entscheidender Punkt ist die verursachungsgerechte Verteilung der Kosten auf einzelne Leistungsbereiche des ambulanten Dienstes. Hierbei ist der Umsatz ein oft genutzter, pragmatischer Teiler, allerdings kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, für verschiedene Kostenbereiche unterschiedliche Verteiler zu verwenden. Die Kalkulation des Punktwertes oder Stundensatzes erfolgt durch die Division der anteiligen prospektiven Personal- und Sachkosten sowie eines Anteils für Risiko und Unternehmerlohn durch die Punktmenge oder Leistungsstunden.

In der Interaktion mit den Pflegekassen ergeben sich zusätzliche Komplexitäten. Die Verhandlungsführer der Pflegekassen machen den Prozess oft besonders schwierig, indem sie schwer erreichbar sind und Verhandlungen unnötig in die Länge ziehen. Diese Praxis erfordert von den Pflegediensten ein hohes Maß an Flexibilität und strategischer Planung. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen Einzelverhandlungen und dem Annehmen pauschaler Angebote ist daher unerlässlich. Bei nur marginal höheren Punktwerten in der Einzelverhandlung könnte das pauschale Angebot vorteilhaft sein. Eine fundierte Kalkulation sollte jedoch stets die Grundlage für diese Entscheidung bilden.

Abschließend ist hervorzuheben, dass die Nutzung der Tariftreuepflicht in Einzelverhandlungen ein effektives Werkzeug darstellt, jedoch eine umfassende und detaillierte Kalkulation sowie taktisches Geschick im Umgang mit den Pflegekassen erfordert. Die Pflegedienste stehen vor der Herausforderung, die Komplexität der Kostenermittlung zu meistern und gleichzeitig eine effektive Verhandlungsführung gegenüber den Pflegekassen zu gewährleisten, um angemessene und gerechte Vergütungssätze zu erzielen.

Für weitere Fragen zu Einzelverhandlungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!