Hygienische Anforderungen an Kleidung und Schutzausrüstung in Pflegeberufen

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Reiner Henrich

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In der professionellen Pflege spielt die Hygiene eine zentrale Rolle, um die Verbreitung von Infektionen zu verhindern. Dies gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Pflegeeinrichtungen. Ein wesentlicher Aspekt der Hygienemaßnahmen ist die angemessene Arbeitskleidung und Schutzausrüstung des Pflegepersonals. Die Empfehlungen der DGKH-Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation“ im Konsens mit dem DGKH-Vorstand bieten hierfür eine wichtige Orientierung.

Arbeitskleidung in Pflegeberufen

Die Arbeitskleidung, auch bekannt als Dienst- oder Berufskleidung, sollte vom Arbeitgeber gestellt werden. Es wird empfohlen, dass diese Kleidung in Form von Kurzarm-Kleidern oder Kurzarm-Kasacks mit Hosen zur Verfügung gestellt wird, um die Privatkleidung vollständig zu bedecken und somit eine mögliche Kontamination zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen

Die hygienischen Anforderungen an die Arbeitskleidung in der Pflege sind durch verschiedene rechtliche Vorgaben geregelt. Dazu zählen das Bundesgesundheitsblatt, die KRINKO-Anforderungen, die Vorgaben der Berufsgenossenschaften sowie die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250), welche arbeitsrechtliche Vorgaben enthalten.

Wechsel der Arbeitskleidung

Die Häufigkeit des Wechsels der Arbeitskleidung ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten bei der Arbeit. In der Regel wird ein 2-Tages-Wechsel empfohlen, jedoch muss die Kleidung bei Kontamination sofort gewechselt werden.

Aufbereitung und Entsorgung

Eine besondere Bedeutung kommt der Aufbereitung der Arbeitskleidung zu. Sie sollte mit nachgewiesen wirksamen desinfizierenden Waschverfahren gereinigt werden. Die verwendeten Verfahren und Mittel müssen entsprechend der RKI- und VAH-Liste zertifiziert sein. Haushaltswaschmaschinen sind für die Reinigung der Arbeitskleidung nicht geeignet, da sie die erforderlichen Temperatur- und Flottenverhältnisse nicht gewährleisten können. Zudem darf die Arbeitskleidung nicht im häuslichen Bereich gewaschen werden, um eine Kreuzkontamination zu vermeiden.

Fazit

Die Einhaltung der hygienischen Standards bei der Arbeitskleidung und Schutzausrüstung in Pflegeberufen ist von größter Wichtigkeit, um das Risiko von Infektionsübertragungen zu minimieren. Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Vorgaben hinsichtlich Bereitstellung, Wechsel, Aufbereitung und Entsorgung der Kleidung konsequent umgesetzt werden. Durch die Beachtung dieser Richtlinien tragen Pflegeeinrichtungen wesentlich zum Schutz ihrer Mitarbeiter und Patienten bei.