Neue Kompetenzen für Pflegefachkräfte bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege

Pflegefachkräfte übernehmen erweiterte Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege 2024

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Seit dem 1. Juli 2024 hat sich die Rolle qualifizierter Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege (HKP) entscheidend verändert. Durch die Anpassungen in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt wurden, erhalten Pflegefachkräfte erweiterte Befugnisse und tragen mehr Verantwortung in der Ausführung bestimmter medizinischer Maßnahmen. Dies bringt nicht nur eine Entlastung der Ärzteschaft mit sich, sondern stärkt auch die Autonomie und den fachlichen Einfluss von Pflegefachkräften im Gesundheitssystem.

Erweiterte Befugnisse und neue Verantwortung

Die wohl bedeutendste Neuerung ist, dass qualifizierte Pflegefachkräfte nun für bestimmte Leistungen die Dauer und Häufigkeit einer ärztlich verordneten Maßnahme eigenständig festlegen können. Dies betrifft insbesondere die Maßnahmen, die im Rahmen der Behandlungspflege verordnet werden. In diesen Fällen entscheidet die Pflegefachkraft auf Basis ihrer Fachkenntnisse und der individuellen Bedürfnisse des Patienten, wie oft und wie lange eine Maßnahme durchgeführt werden muss. Nach dieser Festlegung sind die Verordnenden unverzüglich zu informieren.

Konkretisierung durch das neue Muster 12

Mit der Einführung des neuen Verordnungsmusters 12, das ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch ist, wurden diese Änderungen auch formal verankert. Ärztinnen und Ärzte sind jetzt verpflichtet, auf der Verordnung anzugeben, ob die Festlegung von Häufigkeit und Dauer durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfolgen soll. Dies ist vorwiegend für jene Leistungen relevant, bei denen eine hohe Flexibilität und eine schnelle Anpassung an den Gesundheitszustand des Patienten erforderlich sind. Das alte Verordnungsmuster ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig und kann nicht weiterverwendet werden.

Ausfüllhinweise und spezifische Maßnahmen

Gemäß den neuen Vorgaben dürfen Pflegefachkräfte die Felder zur Häufigkeit und Dauer nur ausfüllen, wenn dies explizit durch die verordnende Ärztin oder den Arzt auf der Verordnung kenntlich gemacht wurde. Es handelt sich dabei um eine gezielte Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen, die in bestimmten Fällen unabdingbar ist, um eine optimale Patientenversorgung sicherzustellen. Im neuen Muster 12 sind die Maßnahmen, bei denen Pflegefachkräfte diese Verantwortung übernehmen können, klar definiert und im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie aufgeführt.

Zu den Maßnahmen, bei denen Pflegefachkräfte nun eigenständig entscheiden dürfen, gehören unter anderem:

  • Wundversorgung: Hier können Pflegefachkräfte die Häufigkeit der Verbandswechsel und die Dauer der Wundversorgung festlegen.
  • Katheterpflege: Die Intervalle für den Wechsel und die Überprüfung von Kathetern können von Pflegefachkräften bestimmt werden.
  • Positionierungsmaßnahmen: Bei der Dekubitusbehandlung ist die Häufigkeit von Positionswechseln ein entscheidender Faktor, der nun von der Pflegefachkraft angepasst werden kann.

Diese neuen Verantwortlichkeiten erfordern von Pflegefachkräften nicht nur eine fundierte Ausbildung, sondern auch kontinuierliche Fortbildungen, um stets auf dem neuesten Stand der pflegerischen und medizinischen Wissenschaft zu bleiben.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Dokumentationspflichten

Die erweiterte Verantwortung der Pflegefachkräfte bringt auch eine verstärkte Pflicht zur Dokumentation mit sich. Jede Festlegung zur Häufigkeit und Dauer einer Maßnahme muss genau protokolliert und durch die Angabe der Beschäftigtennummer der zuständigen Pflegefachkraft auf der Verordnung kenntlich gemacht werden. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der rechtlichen Absicherung der Pflegekräfte.

Zusätzlich bleibt es weiterhin unerlässlich, dass die medizinische Notwendigkeit einer HKP-Leistung ärztlich festgestellt wird. Die Verantwortung für die Delegation bestimmter Aufgaben an Pflegefachkräfte liegt somit klar bei den verordnenden Ärzten, die sicherstellen müssen, dass die beauftragte Pflegefachkraft die notwendige Qualifikation besitzt.

Fazit

Die Neuerungen in der häuslichen Krankenpflege bieten Pflegefachkräften eine bedeutende Chance, ihre Kompetenzen zu erweitern und eine noch zentralere Rolle in der Patientenversorgung zu übernehmen. Mit diesen erweiterten Befugnissen wird nicht nur die Pflege gestärkt, sondern auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften gefördert. Für die Patienten bedeutet dies eine individuellere und flexibel anpassbare Versorgung im häuslichen Umfeld, die sich optimal an ihren aktuellen Gesundheitszustand anpassen lässt.

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