Pflegeunterstützungsgeld: Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige
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Reiner Henrich
Pflegeunterstützungsgeld: Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für berufstätige Angehörige, die kurzfristig die Pflege eines nahen Familienmitglieds organisieren müssen. Diese Leistung greift, wenn eine akute Pflegesituation eintritt und ermöglicht eine bis zu zehn Tage dauernde Freistellung von der Arbeit. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes oder 100 Prozent, wenn in den vergangenen 12 Monaten Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld, gezahlt wurden.
Antragstellung
Der Antrag muss bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist erforderlich.
Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld:
- Es besteht eine akute, unvorhersehbare Pflegesituation.
- Der pflegebedürftige Angehörige wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft oder eine Pflegebedürftigkeit wird erwartet.
- Sie sind berufstätig und benötigen eine Freistellung von der Arbeit.
- Der zu pflegende Angehörige ist bei einer deutschen Pflegekasse versichert.
Pflegeunterstützungsgeld aufteilen
Das Pflegeunterstützungsgeld kann auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden, die sich gemeinsam um die Organisation der Pflege eines nahen Familienmitglieds kümmern. Diese Regelung ermöglicht es, die Freistellung von der Arbeit auf verschiedene Personen zu verteilen.
Berechnung des Pflegeunterstützungsgeldes
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach dem Nettoverdienst des pflegenden Angehörigen. Es werden 90 Prozent des entgangenen Nettoverdienstes gezahlt oder 100 Prozent, wenn im letzten Jahr Einmalzahlungen, wie bspw. ein Weihnachtsgeld, geleistet wurden. Das Pflegeunterstützungsgeld darf jedoch pro Tag 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht überschreiten, was aktuell einem maximalen Tagessatz von 116,38 EUR entspricht (Stand 2023).
Antragstellung
Damit das Pflegeunterstützungsgeld gewährt werden kann, muss ein Antrag bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen gestellt werden. Dieser Antrag muss unverzüglich nach Eintreten der akuten Pflegesituation, unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung, erfolgen. Angehörige haben die Möglichkeit, das Formular für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld entweder online von der zuständigen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person herunterzuladen oder es telefonisch bei der Pflegekasse anzufordern.
Nutzung des Pflegeunterstützungsgeldes
Das Pflegeunterstützungsgeld kann einmalig für bis zu zehn Tage pro Pflegefall beantragt werden. Ab 2024 kann die Leistung jedoch jährlich in Anspruch genommen werden, was mehr Flexibilität bei wiederkehrenden Pflegebedarfen bietet.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine wichtige finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige in akuten Pflegesituationen. Es ermöglicht, sich um die Pflege eines nahen Familienmitglieds zu kümmern, ohne komplett auf Einkommen verzichten zu müssen. Die geplante jährliche Verfügbarkeit ab 2024 bietet zudem zusätzliche Sicherheit und Flexibilität für pflegende Familien.