Das steckt alles hinter Palliativpflege!
Unter einer palliativen Pflegeeinrichtung stellt man sich im Allgemeinen eine Ambulanz vor, die sterbenskranke Menschen auf ihrem Weg zur Erlösung begleiten und das Lebensende angenehm gestalten. Da der Tod mit älteren Menschen assoziiert wird, wird die Kinderpalliativpflege oftmals vernachlässigt. Die eigentliche Bedeutung des Wortes „palliativ“ wird von dem lateinischen Wort „pallium“ hergeleitet, was Mantel bedeutet. Die Palliativpflege soll also diejenigen Patienten und Patientinnen, die unheilbar erkrankt sind, auf ihrem letzten Lebensweg beschützend ummanteln und vorrangig die Lebensqualität erhalten oder soweit es möglich ist, wiederherstellen. Damit einher gehen auch deren Familien, die mit den Problemen einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind. Im Grunde besteht die Palliativpflege aus Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitiges Erkennen und fachgerechte Behandlung von Schmerzen und aller belastender Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.
Dies kann nur geschehen, wenn die Betroffenen bedürfnisorientiert und unter Einbezug ihrer nahestehenden Angehörigen versorgt werden. Das persönliche Lebensumfeld trägt nämlich dazu bei, den Patienten und Patientinnen Sicherheit und Geborgenheit zu geben und nimmt die pflegerische Ernsthaftigkeit ein Stück weit. Die 325 ambulanten Palliativpflegeteams in Deutschland beraten, begleiten und versorgen die sterbenskranken Menschen, sowie deren Angehörigen und Bezugspersonen. Der psychische Aspekt ist in diesem Bereich der Pflege auch sehr wichtig, damit die Patienten und Patientinnen sich nicht allein gelassen fühlen. Damit alle unheilbar erkrankten Menschen optimal versorgt werden können, arbeitet die Palliativpflege nach 6 bestimmten Grundsätzen: 1. Die Palliativmediziner müssen die Patienten und Patientinnen ehrlich und offen über ihren Zustand aufklären und dabei nichts verheimlichen oder schöner reden als es in Wirklichkeit ist. 2. Mit diesen oftmals erdrückenden Informationen dürfen sie nicht allein gelassen werden, die Mediziner müssen den Sachverhalt so aufklären, dass der Patient mit diesen Erläuterungen vernünftige Entscheidungen treffen kann. 3. Bei diesen Entscheidungen ist der oberste und unbedingt einzuhaltende Grundsatz Autonomie, d.h. der Patient allein entscheidet entweder durch mündliche Willenserklärung oder einer Patientenverfügung, was mit
ihm geschieht und diese Entscheidung muss, solange es rechtlich im Rahmen bleibt, von den Angehörigen, sowie Medizinern respektiert werden. 4. Der Patientenwille hat also oberste Priorität, dem die Mediziner, im Rahmen der diagnostizierten Krankheit, nachgehen müssen. Absprachen mit den Angehörigen über den Kopf des Patienten hinweg sind in keinem Fall zulässig. 5. Bei der fachgerechten Behandlung der Krankheit muss eine kausale Behandlung angestrebt werden, d.h. es muss den Symptomen nachgegangen und deren Ursachen beseitigt werden. 6. Alle Behandlungen müssen auf Nutzen oder Schaden für den Patienten untersucht werden, eine Maßnahme, die zu einer Verschlechterung des medizinischen Zustandes beiträgt, ist zu unterbinden.
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