Der verschwundene Patient

Daten müssen zum Zeitpunkt der Verarbeitung sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein. Ein Beispiel aus dem Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde in Thüringen zeigt, wie sich diese Vorgaben aus dem Artikel 5 der DSGVO auswirken: Der Bewohner eines Seniorenheims nahm regelmäßig Physiotherapeutische Anwendungen in Anspruch. Als der Bewohner in ein Akutkrankenhaus eingewiesen wurde, sollten die Anwendungen weiter stattfinden. Die Physiotherapeutin und die Leitung des Seniorenheims erkundigten sich regelmäßig auf der Kardiologischen Station über den Zustand ihres Patienten. Dabei erhielt sie widersprüchliche Angaben. Mal war der Bewohner in einer Rehabilitationsmaßnahme, dann auf der Diabetesstation. Zu guter Letzt hieß es, der Bewohner sei nicht im Haus, was eine Vermisstenanzeige der Heimleitung nach sich zog. Die folgenden Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Bewohner bereits kurz nach der Einweisung verstorben war. Sie erfuhren dies aus der Pförtnerliste, die fehlerhaften Auskünfte wurden über einen namensgleichen Patienten erteilt. Die Thüringische Aufsichtsbehörde kontrollierte daraufhin das Krankenhausinformationssystem, das jedoch korrekt funktionierte. Trotzdem erkannte der thüringische Beauftragte für Datenschutz, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art.32 DSGVO unzureichend waren, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. In letzter Konsequenz wurde das Krankenhaus dazu verpflichtet, Dienstanweisungen und Richtlinien mit Handlungsvorgaben zu verfassen, die die korrekte Verarbeitung von Patienten ohne Angehörige, bzw. mit gesetzlichen Betreuungspersonen, sicherstellen. Dass es sich in diesem Fall um eine verstorbene Person handelt war unerheblich, ebenso dass das Krankenhausinformationssystem einwandfrei arbeitete. Mit der Übersendung der nach Vorgabe gemäß Art. 32 DSGVO “Sicherheit der Verarbeitung” erstellten Richtlinie an die thüringische Ausichtsbehörde wurde der Fall ohne Erhebung eines Bußgeldes ad acta gelegt.

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Ansprechpartner

Arne Schlick

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