Die neuesten Entwicklungen in den „Maßstäben und Grundsätzen“ (MuG) nach § 113 SGB XI

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Die neuesten Entwicklungen in den „Maßstäben und Grundsätzen“ (MuG) nach § 113 SGB XI haben wesentliche Auswirkungen auf die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege. Diese Vorschriften sind für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlich und erfordern keine Vertragsanpassung. Sie spiegeln die Notwendigkeit wider, die Pflegequalität ständig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Neue gesetzliche Vorgaben

Die jüngsten Änderungen im SGB XI führen zu weitreichenden Anpassungen in den MuG. Besonders hervorzuheben sind:

  • Flexibilisierung der Qualitätssicherung: Die MuG umfassen nun Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Krisensituationen, wie Pandemien oder Naturkatastrophen. Dies stellt sicher, dass Pflegeeinrichtungen auf unvorhergesehene Ereignisse adäquat reagieren können
  • Elektronische Pflegedokumentation: Die Gesetzesänderungen erleichtern die vollständige Umstellung auf elektronische Pflegedokumentation. Dies soll den Pflegeprozess unterstützen und die Qualität der Pflege fördern.
  • Digitale Fort- und Weiterbildungen: Es besteht jetzt eine gesetzliche Klarstellung, dass Fort- und Weiterbildungen auch digital durchgeführt werden können und von den Pflegekassen anerkannt werden müssen.
  • Qualifizierungsanforderungen: Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten müssen gemäß den Richtlinien des § 112a SGB XI qualifiziert sein, was die Qualität der Betreuung sicherstellt.

Praktische Auswirkungen

Diese Neuerungen bringen bedeutende Veränderungen für die Praxis mit sich:

1. Krisenkonzepte: Pflegeeinrichtungen müssen Krisenpläne vorhalten, die auf Pandemien oder Naturkatastrophen vorbereiten. Dies umfasst auch Regelungen zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit bei Stromausfällen.

2. Qualitätsmanagement: Die Träger sind verantwortlich für die Entwicklung, Durchführung und Überprüfung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Dies erfordert flexible und anpassbare Konzepte.

3. Technologische Integration: Die Implementierung elektronischer Pflegedokumentationssysteme unterstützt eine effizientere Arbeitsweise und Qualitätssicherung.

4. Transparenz und Zugänglichkeit: Die Pflegedokumentation muss für Pflegebedürftige und beteiligte Versorgungspersonen einsehbar und technisch barrierefrei sein.

Zusammenfassung

Die Aktualisierungen in den MuG sind ein entscheidender Schritt in Richtung einer modernen, effizienten und krisenresistenten Pflege. Die Einbindung digitaler Technologien und die Flexibilisierung der Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Pflegequalität und zur
Arbeitsentlastung in Pflegeeinrichtungen bei. Diese Entwicklungen stellen sicher, dass die Pflegepraxis mit den Herausforderungen einer sich ständig verändernden Gesellschaft Schritt hält.