Fortbildungspflicht für Pflegekräfte

„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Wer aufhört, treibt zurück.“ Das gesamte Leben ist ein ewiger Lernprozess, dieses Prinzip ist gerade in der Pflege äußerst wichtig. Die Medizin entwickelt sich mit neuen Erkenntnissen stetig weiter und das einmal gelernte Wissen in der Ausbildung reicht selbstverständlich hier nicht aus. Deswegen sieht § 11 SGB XI vor, dass die Pflegebetriebe „entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse“ ihre Versicherten versorgen. Um diesem hohen Anspruch jedoch gerecht zu werden, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen verbindlich geworden. Die Ergänzung zum Rahmenvertrag aus § 132 SGB V verpflichtet Beschäftigte in der Pflege zu mind. acht Fortbildungsstunden im Jahr,
geprüft wird das durch den Medizinischen Dienst.

Bei den Fortbildungen, deren Kosten der Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung zu übernehmen hat, unterscheidet man zwischen Erhaltungsfortbildungen und Erweiterungsfortbildungen, die am häufigsten angeboten werden, eben um neue medizinisch-pflegerische Kompetenzen zu erlernen, Anpassungsfortbildungen, wenn technische Neuerungen auf den Markt kommen (auch bedingt durch die vermehrte Digitalisierung notwendig) und Weiterbildungen, um höhere Positionen zu übernehmen. Die Träger der Pflegebetriebe sind ebenfalls verpflichtet, den Beschäftigten ein Einarbeitungskonzept anzubieten und einen schriftlichen, bereits im Vorjahr ausgearbeiteten Fortbildungsplan für alle Mitarbeiter zu erstellen, wobei beachtet werden muss, niemanden auszuschließen und allen ein geeignetes Angebot bereitzustellen. Dabei sollte man zielgruppen- und aufgabenorientiert vorgehen.

Ein/e Beschäftige/er in der außerklinischen Intensivpflege hat grundlegend öfter Kontakt mit Beatmungsgeräten, als eine Pflegekraft in der häuslichen Pflege. So wird insbesondere bei Spezialisierung auf ein oder mehrere Themenfelder vorausgesetzt, entsprechend der Spezifität gezielte Schulungen nachweisen zu können. Bei einer komplexen Pflege, auch entsprechend der Krankheitsbilder der Menschen, die Pflege benötigen. Zu beachten sind auch bundeslandspezifische
Vorgaben und individuelle Inhalte sogenannter Rahmenverträge mit den Pflege- und Krankenkassen.

Team- oder Mitarbeiterbesprechungen können gut für Fortbildungen genutzt werden. Zusätzlich sind auch Seminare mit externen Spezialisten innerhalb der Pflegeeinrichtung sinnvoll, oder Mitarbeitervisiten, wenn Pflegekräfte in ihrer Praxis begleitet, angeleitet und überprüft werden. Sog. Multiplikatoren-Schulungen bieten sich hier an: eine bereits auf dem Gebiet ausgebildete Pflegefachkraft kann einer/m Mitarbeiter/in das Gelernte beibringen, bspw. die korrekte Wundversorgung, Positionswechsel im Bett, oder das rückengerechte Anlegen von Kompressionsstrümpfen. Eine Pflichtveranstaltung ist die Notfallschulung zur „Ersten Hilfe“ alle zwei Jahre und dringend zu empfehlen ist es, hygienische Fortbildungen mind. einmal im Jahr anzubieten.

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Ansprechpartner

Reiner Henrich