Praxisanleitung in der generalistischen Pflegeausbildung

Seit der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz 2020, gewinnen der Lernort Praxis und die Praxisanleitung eine zunehmende Bedeutung für die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau, Altenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in. Damit stärkt der Gesetzgeber die pädagogische Rolle der Praxisanleitenden sowie den Stellenwert von Praxisanleitung im Rahmen der praktischen Ausbildung. Jeder Ausbildungsbetrieb muss über eine ausgebildete Praxisanleiterin bzw. einen ausgebildeten Praxisanleiter verfügen, der eine Weiterbildung im Umfang von 300 Stunden (vgl. PflAPrV § 4 Abs. 3) abgeschlossen hat. Praxisanleiter/innen sind berufspädagogisch weitergebildete Pflegefachkräfte, welche die Auszubildenden in der Pflege am Lernort Praxis zielgerichtet bei der Erreichung der geforderten Kompetenzen unterstützen und deren individuellen Lernprozess begleiten.

Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV ist die Befähigung zur Praxisanleitung ab 01.01.2020 durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen. Dies betrifft im Rahmen der Besitzstandswahrung auch Praxisanleiter/innen, die ihre Befähigung bereits vor einigen Jahren erworben haben.

Praxisanleiter/innen, die Ihre Befähigung zur Praxisanleitung neu erwerben, haben 365 Tage nach Ausstellungsdatum der Urkunde Zeit, um Ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen. Mehr als je zuvor ist mit dem PflBG und der PflAPrV die Theorie-Praxis-Verzahnung an zahlreichen Stellen geregelt worden, z.B. durch den Ausbildungsnachweis, um eine kontinuierliche Kompetenzentwicklung sicherzustellen.

Praxisanleitende haben nach der „Handreichung für die Pflegeausbildung am Lernort Praxis“ vom Bundesinstitut für Berufsbildung (bibb), z.B. folgende Aufgaben:

• Initiierung von Lernprozessen
• Auswahl von Arbeitsaufgaben, die die Lernenden in ihrer Entwicklung unterstützen
• Anregen zur Reflexion der Arbeitsergebnisse und -erfahrungen
• Fördern von Kompetenzen, die zu selbstorganisiertem Lernen befähigen
• Unterstützen die Auszubildenden in der Entwicklung einer selbstständigen und eigenständigen Arbeitsweise
• Vermitteln effektives Zusammenarbeiten

Um den komplexen Aufgaben gerecht zu werden, sind mindestens ein Jahr Berufserfahrung (möglichst im jeweiligen Versorgungsbereich) sowie die regelmäßige Teilnahme an den o.g. berufspädagogischen Fortbildungen notwendig.

Ein wesentlicher Aspekt der neuen generalistischen Ausbildung ist auch ein Verständnis für eine veränderte theoretische Ausbildung. Die fünf Kompetenzbereiche zielen verstärkt auf die Vermittlung ethischer Wertehaltungen, die Reflexionsfähigkeit und das exemplarische Lernen ab. Dies ist für viele erfahrene Praxisanleiter ein neuer Aspekt, mit dem man sich im Rahmen von Fortbildungen beschäftigen muss, um die Auszubildenden professionell anleiten zu können.

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Autor

Stephan Schmitz

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