Bewährungsprobe für den Expertenstandard:
Sturzprophylaxe

Ansprechpartner

Reiner Henrich

Wie gut hat sich der überarbeitete Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ in der praktischen Anwendung bewährt? Mit dieser Frage befasst sich das DNQP in seinem kommenden Netzwerk-Workshop am 22. September.

Im Oktober 2022 wurde der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ zum zweiten Mal aktualisiert. Seitdem haben 30 Krankenhäuser und stationäre Altenpflegeeinrichtungen getestet, ob der überarbeitete Standard in der Praxis funktioniert und wie eine gezielte Qualitätskontrolle der pflegerischen Sturzprophylaxe intern umgesetzt werden kann.

Die Erkenntnisse aus diesen praktischen Projekten werden beim nächsten Netzwerk-Workshop des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung (DNQP) am 22. September vorgestellt und diskutiert. Anmeldungen sind bis zum 28. August über die DNQP-Website möglich. Die Hybrid-Veranstaltung wird Antworten auf Fragen zur Einführung und Implementierung des Expertenstandards sowie zur Nutzung von Audits, Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die Qualitätskontrolle liefern.

Schulung von Angehörigen wird immer wichtiger

Im Wesentlichen bestätigt die zweite Überarbeitung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“ die Kriterien des vorherigen Standards. Die Expertengruppe hat ihre Empfehlungen präzisiert, dass Sturzpräventionsmaßnahmen einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Pflegebedürftigen haben können, zum Beispiel durch Anpassungen der Umgebung, die Empfehlung für Hilfsmittel, das Anraten, nur mit Unterstützung zur Toilette zu gehen oder die Förderung von Kraft und Gleichgewicht. Angesichts dessen ist es wichtig, das Recht auf Selbstbestimmung von sturzgefährdeten Personen zu respektieren und zu unterstützen.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die umfassende Information, Schulung und Beratung der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen über das bestehende Sturzrisiko und die möglichen Maßnahmen zur gemeinsamen Entscheidungsfindung. Mit Zustimmung der sturzgefährdeten Personen sollten die Angehörigen grundsätzlich in die Informationsbeschaffung, Schulung, Beratung und die Planung von Maßnahmen einbezogen werden.

Einrichtungen müssen Weiterbildungen zur Verfügung stellen

Für die erfolgreiche Umsetzung des Expertenstandards Sturzprophylaxe in den Einrichtungen ist die gemeinsame Verantwortung der Führungsebene und der Pflegefachkräfte erforderlich. Notwendige strukturelle Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Weiterbildungen für Pflegefachkräfte und die Entwicklung interner Interventionen oder die Anpassung der Umgebung in stationären Einrichtungen, müssen von der Führungsebene sichergestellt werden. Die Aufgabe der Pflegefachkraft besteht darin, aktuelles Wissen zu erwerben, um Personen mit einem erhöhten Sturzrisiko identifizieren und geeignete Interventionen einleiten sowie bei Bedarf zusätzliche notwendige Strukturen anfordern und dies fachlich begründen zu können.

Weiterführende Informationen: https://www.dnqp.de/25-netzwerk-workshop/#c16292599

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