Umgang mit Auskunftspflicht und Schweigepflicht in der ambulanten Pflege

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Reiner Henrich

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In der ambulanten Pflege stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Pflegekräfte am Telefon Auskünfte über den Zustand eines Patienten geben dürfen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte und gibt praktische Empfehlungen für den Umgang mit dieser Situation.

Grundlegend gilt für Pflegekräfte die ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Vorschrift dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und verbietet es grundsätzlich, persönliche und gesundheitsbezogene Informationen, ohne Zustimmung des Patienten, weiterzugeben.

Entbindung von der Schweigepflicht

Die beste Möglichkeit, diese Schweigepflicht zu umgehen, ist die ausdrückliche Einwilligung des Patienten. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass Pflegekräfte sich vorab die Erlaubnis des Patienten einholen sollten, bevor sie Informationen an Dritte, wie zum Beispiel Angehörige, weitergeben.

Besondere Situationen

Eine Herausforderung ergibt sich, wenn der Patient kognitiv eingeschränkt und daher nicht in der Lage ist, eine wirksame Einwilligung zu erteilen. In solchen Fällen hat die Rechtsprechung in Deutschland einen pragmatischen Ansatz entwickelt: Es wird angenommen, dass der Patient in einer solchen Situation wünscht, dass seine Angehörigen über seinen Zustand informiert werden. Diese Annahme gilt jedoch nicht uneingeschränkt und sollte mit Vorsicht behandelt werden.

Empfehlungen für die Praxis

1. Einwilligung einholen: Wo immer möglich, sollte die Einwilligung des Patienten für die Weitergabe von Informationen eingeholt werden.

2. Dokumentation: Jede erteilte oder angenommene Einwilligung sollte sorgfältig dokumentiert werden.

3. Vorsicht bei Annahmen: In Fällen, in denen der Patient nicht in der Lage ist, eine Einwilligung zu erteilen, sollte vorsichtig abgewogen werden, welche Informationen weitergegeben werden. Grundsätzlich sollten nur notwendige Informationen geteilt werden.

4. Schulung des Personals: Es ist wichtig, dass Pflegekräfte in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen geschult und über die Bedeutung der Schweigepflicht aufgeklärt werden.

Fazit

In der ambulanten Pflege ist der Umgang mit vertraulichen Patienteninformationen ein sensibles Thema. Pflegekräfte müssen sich der Schweigepflicht bewusst sein und gleichzeitig die Bedürfnisse der Patienten und deren Angehörigen berücksichtigen. Eine klare Kommunikation, sorgfältige Dokumentation und ein vorsichtiger Umgang mit Annahmen sind entscheidend, um die Rechte der Patienten zu wahren und gleichzeitig eine angemessene Pflege zu gewährleisten.