Neues Urteil zur Pausenregelung im Nachtdienst
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Reiner Henrich
Die Frage, ob und wie nicht genommene Pausen in der Nachtarbeit vergütet werden müssen, ist ein heiß diskutiertes Thema, besonders im Gesundheitswesen. Eine Pflegehelferin hat nach jahrelangen pausenlosen Nachtschichten ihren Arbeitgeber verklagt, um eine Vergütung für die entgangenen Ruhezeiten zu erhalten.
Die Pflegehelferin, die in einem Seniorenheim arbeitet, behauptet, dass die Arbeitsbedingungen es ihr nicht erlauben, die im Arbeitsvertrag festgelegten Pausen zu nehmen. Mit 86 Bewohnern und nur zwei Pflegekräften pro Nacht argumentiert sie, dass kontinuierliches Arbeiten die Regel war, entgegen der vertraglichen Vereinbarung. Ihr Anliegen bringt sie schließlich vor Gericht, mit der Forderung, für die Jahre 2009 bis 2012 insgesamt 6.690,60 Euro an nicht genommenen Pausen vergütet zu bekommen.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln fällt gemischt aus. Es verweist auf § 611 BGB, wonach der Klägerin eine Vergütung von lediglich 5.490,45 Euro zustehe und somit nicht in der von ihr geforderten Höhe. Das Gericht stellt fest, dass Arbeitnehmer*innen dann Anspruch auf Vergütung inklusive der Pausen haben, wenn vom Arbeitgeber Pausen zwar vorgesehen, aber faktisch nicht möglich waren.
Gemäß § 4 ArbZG und § 2 Abs. 1 ArbZG sind Pausen generell nicht vergütungspflichtig, da sie keine Arbeitszeit darstellen und der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Eine Pause gilt rechtlich nur dann als solche, wenn im Voraus Beginn und Dauer feststehen.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass der Arbeitnehmer zu Beginn der Pause wissen muss, wie lange diese dauern wird. Ist dies nicht gegeben, kann der Arbeitnehmer nicht zur Ruhe kommen und die Zeit nicht als Pause gelten.
Dieses Urteil setzt einen bedeutenden Präzedenzfall für die Arbeitsrechte von Pflegekräften im Nachtdienst. Es betont die Notwendigkeit, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Pausen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis zu ermöglichen.
Die Rechtslage ist komplex, aber das Urteil des Gerichts ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Die Vergütung für nicht genommene Pausen wird somit zu einer bedeutsamen Überlegung für Arbeitgeber im Pflegesektor.