Dürfen Pflegekräfte private Arbeitskleidung zu Hause waschen? 

 Schon lange müssen Pflegekräfte keine vom Arbeitgeber festgelegte „Uniform“ als Arbeitskleidung mehr anziehen, stattdessen hat sich die Gewohnheit entwickelt, eigene Oberteile und Hosen zu tragen. Dabei gilt aber zu beachten, dass diese Kleidungsstücke bei 60 Grad zu reinigen sind. 

Im Zuge dessen stellt sich aber auch die Frage, ob man die private Kleidung in den eigenen vier Wänden reinigen könne, oder ob es einer professionellen Pflege bedürfe. Anlässlich einer 2017 eingereichten Klage diesbezüglich, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, mit Urteil vom 23. Juli 2020, eine Erklärung abgegeben. 

Grundtenor des Urteils: Arbeitskleidung, egal ob vom Arbeitgeber gestellt oder private Kleidung, müssen professionell gereinigt werden. Ein Ausweg in Form von Plastikschürzen, die nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden und die darunter liegende Kleidung schützen sollen, ist von Seiten der Aufsichtsbehörden sehr umstritten. Der auslösende Punkt bei der Streitfrage, wo man die Kleidung waschen darf oder soll, ist die Kontamination mit Keimen oder Körperausscheidungen. Kann eine hier laienhafte Reinigung die Sicherheit der Patienten, Angehörigen und nicht zuletzt Pflegekräfte gewährleisten? Der VGH ist sich sicher: nein! Und beruft sich auf 

  • die Biostoffverordnung § 1: Der Arbeitgeber hat „(…) vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegen.“ 
  • TRBA 250 – ZIFFER 4.2.7: „Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung darf von den Beschäftigten nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden.“
  • ARBEITSSCHUTZGESETZ – § 3: „Kosten für Maßnahmen (…) darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“ 

Zu berücksichtigen ist bei diesem Urteil, dass nur jene Branchen besonders angesprochen sind, bei denen ein hohes Kontaminationsrisiko vorliegt. Das Gericht, das sich mit diesem Thema sehr gründlich auseinandergesetzt hat, rechnet damit, dass die meisten pflegerischen Aktivitäten der Risikogruppe 2 zuzuordnen sind, d.h. die Arbeit mit Biostoffen, die bei Menschen eine Krankheit auslösen können. Ob private Waschmaschinen hygienisch genug reinigen ist anzuzweifeln, zumal der Arbeitgeber individuell nicht überprüfen kann, wie effektiv die Kleidung gereinigt wird. Schlussendlich ist der entscheidende Punkt immer die Frage, inwiefern die Pflegekräfte in der Arbeit mit Krankheitserregern oder Körperausscheidungen kontaminiert werden können und wo das der Fall ist, müsse die Kleidung professionell gereinigt werden. Also auf Wiedersehen mit der Angewohnheit, die Kleidung einfach schnell nach Dienst zu Hause zu waschen. 

Zu empfehlen ist, sich an die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e. V. zu halten: https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2016_09_Kleidung%20und%20Schutzausrues-tung_DGKH.pdf 

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Ansprechpartner

Reiner Henrich