Ethische Fallbesprechung

Eine ethische Fallbesprechung ist eine beim Ethikkomitee beantragte Besprechung unter Beteiligung verschiedener Mitarbeiter aus der Pflegegesellschaft. Wenn die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten nicht mit deren Patientenwillen übereinstimmt, beispielsweise wenn eine schwerwiegende Operation bevorsteht, ohne dass die zu behandelnde Person einwilligungsfähig und/oder sehr alt ist, wenn die aktuelle Behandlung nicht mit den Werten des Behandelnden übereinstimmt, beispielsweise wenn der Patientin oder dem Patienten Strapazen erspart werden sollen oder auch wenn die angestrebte Therapie nicht mehr den standardgemäßen Nutzen erbringen wird, kann beim Ethikkomitee eine ethische Fallbesprechung beantragt werden. Beim Ethikkomitee deshalb, weil ein Mitglied davon die Rolle des Moderators übernehmen muss. Ebenfalls beteiligt sind die Pflegedienstleitung, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die zuständige Pflegefachkraft und das restliche Pflegeteam, das Krankenhauspersonal, Therapeuten, wie Logopäd*innen oder Ergotherapeut*innen, Fachkräfte von der Seelsorge, Sterbebegleitung im Hospiz, Angehörige oder auch gesetzliche Vertreter*innen und enge Bezugspersonen. Wichtig ist, dass der Moderator in keinem persönlichen Kontakt zu der diskutierten Person steht, denn dann wäre er oder sie zu befangen.

Ziele einer solchen Fallbesprechung gibt es mehrere. Das wichtigste Ziel, was es immer zu erreichen gilt, ist ein gemeinsames pflegerisches Konzept zu entwickeln, bei dem alle Beteiligten respektiert und angehört wurden. Zudem muss man die Herkunft der Patientin oder des Patienten berücksichtigen und sich auch unter Einbezug der Wertevorstellungen der diskutierten Person einigen. Daraus lässt sich nämlich auf den Patientenwillen schließen, der bei einer solch wichtigen Diskussion essenziell ist. Hat man den Willen erschlossen, muss man das Konzept im Konsens an jenen annähern und damit immer für die Patientin oder den Patienten arbeiten. Die Weiterbehandlung muss moralisch und medizinisch für alle Beteiligten, aber vor allem für die behandelte Person, vertretbar sein.

Der Ablauf einer solchen ethischen Fallbesprechung ist immer gleich und wird mithilfe eines Diskussionsprotokolls für alle nachvollziehbar festgehalten. In diesem Protokoll muss die diskutierte Person mit allen persönlichen Angaben verzeichnet sein, sowie die bisherige Behandlung und der Anlass der Besprechung. Alle medizinischen Fragen müssen geklärt werden, im Anschluss alle pflegerischen und psychologischen Gesichtspunkte. Im besten Fall orientiert sich der Moderator hierfür an den bereitgestellten Protokollen, welche nur noch ausgefüllt werden müssen.

Als Pflegedienstleitung sollte man die ethische Fallbesprechung veranlassen, die Moderatoren ausbilden lassen, denn auch das ist kein leichter Job. Die Organisation sollte nicht nur eine Person übernehmen und alle daran Beteiligten müssen frühzeitig informiert werden, damit niemand vergessen wird und am Ende wichtige Entscheidungsträger fehlen. Das Wichtigste bei einer ethischen Fallbesprechung ist, dass sie in ruhiger und entspannter Atmosphäre stattfindet – darauf sollte der Moderator ein großes Augenmerk legen.

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Ansprechpartner

Reiner Henrich