eVerordnung – das Erfolgsrezept für die Pflege?

Um die Gesundheitsversorgung schrittweise zu digitalisieren und so effizienter zu gestalten, ist im Juni 2021 das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) in Kraft getreten. Insbesondere die Pflegebranche soll laut ehemaligem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von den digitalen Neuerungen profitieren. Die vollständige Vernetzung aller Gesundheitsakteure, die elektronische Patientenakte und die digitalen Pflegeanwendungen sind nur einige Beispiele für das Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Zukünftig sollen alle Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege vom Arzt ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine flächendeckende Nutzbarkeit der elektronischen Verordnungen, welche durch den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sichergestellt werden soll.

Bereits ab dem 01. Juli 2024 sind Ärzte zu der digitalen Übermittlung von Verordnungen über die TI verpflichtet.

Was ist die eVerordnung?

Die sogenannte eVerordnung (eVO) stellt das papierlose Pendant zur klassischen Verschreibung von Arznei- sowie Heilmitteln dar. Aktuell findet der Verarbeitungsprozess einer Verordnung im Wechsel zwischen digitaler Datei und Papierform statt.

Verordnungen sollen künftig vom betreuenden Arzt digital ausgestellt und dem Patienten in Form eines QR-Codes auf dem Smartphone ausgehändigt werden. Für die Sicherstellung des Datenschutzes wird hierfür eine spezielle eVO-App benötigt.

Das Übersenden der Verordnung zur Genehmigung an die Krankenkasse wird vom Pflegedienst ebenfalls nicht mehr postalisch, sondern über ein Softwaresystem erfolgen. Die Kostenübernahme der Krankenkasse kommt anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg zurück zum Pflegedienst.

Welche Vorteile ergeben sich durch die Einführung der eVO in der Pflege?

Die Vorteile der eVO zeigen sich insbesondere in den verkürzten Wegen, die der Versicherte zwischen Krankenhaus, Arztpraxis, Pflegedienst und der Krankenkasse zurücklegen muss. Aus diesem Grund kann die Einreichungsfrist einfacher gewahrt, Rückfragen zeitnah beantwortet und Entscheidungen über die Kostenübernahme schneller getroffen werden.

Mit Blick auf die ambulante Pflege bietet die eVO vor allem das Potenzial, die Pflegefachkräfte zu entlasten. Ein Beispiel hierfür wäre, dass die persönliche Abholung und Weiterleitung der Verordnungen seitens des Pflegefachpersonals, sofern es dem Patienten selber nicht möglich ist, vollständig entfällt. Die Informationen zwischen behandelndem Arzt, Patient und Krankenkasse sind somit jederzeit digital abrufbar.

Die Intention der eVO ist, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten schneller und sicherer zu gestalten, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die Versorgung der Patienten in der Pflege effektiver zu gestalten.

Es bleibt somit abzuwarten, ob die eVO einen echten Mehrwert für die Pflege schafft und die Branche erfolgreich entlasten kann.

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Ansprechpartner

Hr. Fabian Siemering

AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG

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