Fristverlängerung für Ersatz-Beschäftigtennummern im Gesundheitssektor

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gab bekannt, dass die Verwendung der Ersatz-Beschäftigtennummer bis zum 31. August 2024 verlängert wurde. Diese Maßnahme erleichtert ambulanten Pflegediensten die Umstellung auf die lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR), die zur Identifikation von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen dient.

Pflegedienste müssen bis spätestens Mitte 2024 die LBNR beim Beschäftigtenverzeichnis Pflege (BeVaP) für ihr Personal beantragen. Der Prozess beinhaltet die Registrierung beim BeVaP und das Einreichen der Mitarbeiterdaten. Unterstützung bei Fragen bietet das BeVaP-Support-Team sowie Informationen auf deren Webseite.

Nach Ablauf der Frist ist die Nutzung der Ersatznummer nicht mehr zulässig, und nur die LBNR wird für den elektronischen Datenaustausch akzeptiert. Diese Verlängerung soll die digitale Transformation im Gesundheitswesen fördern und zu effizienteren Abrechnungsverfahren beitragen.