Gewaltprävention in der häuslichen Pflege

Etwa jeder dritte Pflegende erlebt regelmäßig, dass die Rechte Pflegebedürftiger missachtet werden. Und laut Duden beginnt Gewalt bereits da, wo rücksichtslos Macht ausgeübt, bzw. ungerecht vorgegangen wird. Also sind diese Verletzungen der freien Willensausübung eine Form von Gewaltanwendung, die vom deutschen Strafgesetzbuch nicht geahndet werden können, da die Tatbestände nur sehr schwammig festgemacht werden können. Grenzen, ab wann Gewalt beginnt, verschwimmen in solchen Fällen sehr schnell und gerade demenziell erkrankte Opfer sind meist keine guten bzw. aussagekräftigen Zeugen. Um dagegen vorzugehen, muss eine solche Gewalt also präventiv gestoppt werden. Dafür hat bspw. der Medizinische Dienst, in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln und gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit, einen Bericht zur gewaltfreien Pflege erarbeitet. Dieser bietet fundierte Ergebnisse, an denen man sich orientieren kann.

Zuerst sollte man die Gründe für solche Gewalttaten herausfinden, die unterschiedlicher Herkunft sind und auch Täter auf beiden Seiten hervorrufen, also sowohl Pflegende, als auch Pflegebedürftige. Psychologisch gesehen liegt individuelle Unterdrückung oder negative Beeinflussung zugrunde, oftmals nur zum vermeintlich besten gegenüber dem Pflegebedürftigen, soziologisch ist dieser Umstand gesellschaftlichen Strukturen geschuldet und auffällig ist das starke Machtgefälle zwischen Pfleger oder Pflegerin und den Patienten bzw. Pflegebedürftigen, das oft zum Ausnutzen ebendiesem verleitet. Die Arten von Ausnutzung unterscheiden sich auf psychischer und aber auch physischer Ebene. Typische Gewaltanwendungen, wie Schlagen oder Treten, auch intime Ausbeutung/Belästigung oder in Form von Vernachlässigung bei der Versorgung mit Essen und Trinken, spielen eine Rolle, genauso wie finanzielle Ausbeutung, Einschränkungen des freien Willens oder der Selbstbestimmung bspw. bei der Wahl des Wohnortes oder Beziehungen und Drohungen und Beleidigungen emotionaler Art.

Um also dagegen anzugehen, müssen alle Pflegefachkräfte in Bezug auf dieses gesellschaftliche Tabuthema sensibilisiert werden. Damit die Zahl der Täter sinkt, bzw. Gewalttaten verhindert werden, kann bei Verdachtsfällen eine psychologische Beratung oder Prüfung angeboten werden. Fachkräfte, die professionell mit Pflegebedürftigen arbeiten, müssen aufgeklärt werden, möglichst von Experten in Sachen Gewaltprävention. Pflegeeinrichtungen und alle Institutionen, die die Verantwortung für die Pflege übernehmen, sollten auch die Verantwortung für die Gewaltprävention und Ahndung der Gewalttaten übernehmen. Die Pflegefachkräfte sollten sich auch in ihrem Alltag nicht allein gelassen oder überfordert fühlen. Damit es dann erst gar nicht so weit kommt, sollte man regelmäßige Fortbildungen und Einzelgespräche anbieten und gerade, wenn man merkt, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Probleme hat, sollte man als Pflegebetrieb unterstützend zur Seite stehen. Auch Patienten können sich auffällig oder gewalttätig verhalten, hier darf man dann nicht wegschauen, sondern kann auch mithilfe von Außenstehenden dem Problem nachgehen, im Notfall sollte therapeutische Hilfe vermittelt, im Extremfall sollte die pflegende Bezugsperson gewechselt werden.

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Ansprechpartner

Reiner Henrich