Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten

2021 wurde jedes Bundesland dazu verpflichtet, mindestens ein Modellvorhaben in der Pflege umzusetzen und mit dem seit Juli 2022 in Kraft getretenen Rahmenvertrags zur verpflichtenden Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, ist nun ein nächster Schritt hin zu einer besseren Aufgabenverteilung getan. Seit 2007 ist eigentlich bereits festgelegt, dass mehr ärztliche Aufgaben dem Pflegepersonal übergeben werden sollen, was aber in den letzten Jahren an mangelnden Qualifikationsmöglichkeiten und Bildungsmöglichkeiten gescheitert ist. An dem neuesten Vertrag waren der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, mehrere Arbeitgeber-, Pflegeberufs- und Wohlfahrtsverbände beteiligt. Zudem hatten der Deutsche Pflegerat, die Bundespflegekammer und die Bundesärztekammer die Möglichkeit ein schriftliches Statement abzugeben. In dem Rahmenvertrag sind die Übertragung komplexer Aufgaben geregelt, nicht nur einzelner Tätigkeiten, nämlich die selbstständige Ausübung von Heilkunde unter Übernahme der fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung. Geltung findet der Vertrag innerhalb des SGB V, was somit die voll- und teilstationäre Pflege außen vorlässt. Personal innerhalb dieses Bereiches, welche an dem Modellvorhaben teilnehmen, könnte hier Abhilfe schaffen. Interessierte müssen hierfür Kompetenzen im Bereich der Heilkunde erlangen, qualifizieren können sie sich über Heilkundemodule, deren Angebote erst noch geschaffen werden müssen. Noch fehlen also entsprechende Bildungsangebote. Genehmigt sind die Module bereits und auf Landesebene muss nur noch mit der konkreten Umsetzung begonnen werden. Das Modellvorhaben ist zwar konkret an Pflegefachpersonen gerichtet, diese müssen jedoch bei einem Träger angestellt sein, um die Leistungen auch in Anspruch nehmen zu dürfen. Diese Träger müssen nach dem SGB V eingetragene Leistungserbringer sein, dazu zählen dann auch voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Der Rahmenvertrag lässt viel Spielraum, was speziell die Ausübung der übertragenen Aufgaben betrifft und auch welches Pflegepersonal an dem Modellvorhaben teilnehmen kann. Einschränkungen gibt es im Katalog der konkreten Aufgabenbereiche und damit sind auch potenzielle Leistungsträger eingeschränkt. Zu den Modulen der Aufgaben zählen „Diabetes“, „chronische Wunden“ und „Demenz“, in Folge des Modellprojekts können weitere Module hinzugezogen werden. Zu den verschiedenen Aufgaben sind dann auf die Zielpersonen zugeschnittene Tätigkeiten aufgelistet, unter anderem auch das eigenständige Verordnen von Folgeverordnungen im Pflege- und Therapieprozess. Die Erstverordnung erfolgt weiterhin durch eine(n) behandelnde(n) Ärztin/Arzt, der/die auch die Diagnose- und Indikationsstellung übernimmt. Im weiteren Verlauf der Behandlung können die übertragenen Aufgaben auch wieder von der Ärztin/dem Arzt übernommen werden, wenn sich der Zustand der Patientin oder des Patienten erheblich verschlechtert haben sollte. Ab Januar 2023 soll das Modellvorhaben schon großflächig umgesetzt werden, die Qualifizierungsangebote in der Heilkunde müssen bis dahin geschaffen worden sein.

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Ansprechpartner

Reiner Henrich