Vom MDK zum Medizinischen Dienst (MD)

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) werden in dem neuen MDK-Reformgesetz zu eigenen Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Medizinischen Diensten der Länder. Ebenso wird der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vom GKV-Spitzenverband abgelöst und in Zukunft auch als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts als Medizinischer Dienst Bund (MDB) vertreten.

Der MDB koordiniert und fördert die Zusammenarbeit der MD der Länder und stellt dabei sicher, dass nach bundeseinheitlichen Standards und Qualitätsvorgaben gearbeitet wird, vertritt dabei als Oberorganisation deren Interessen. In Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten erlässt der Medizinische Dienst Bund dafür Richtlinien. Für die Gutachter und Gutachterinnen des MD werden über den MDB praxisorientierte und nach den unterschiedlichen Pflegebetrieben gerichtete Fort und Weiterbildungen angeboten.

Der Sinn hinter der Einrichtung eigenständiger Körperschaften des öffentlichen Rechts ist die Sicherstellung neutraler und unabhängiger Arbeit durch den Medizinischen Dienst. „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst daher unabhängig von den Krankenkassen organisiert.[…]Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung“, so der ehemaliger Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der Medizinische Dienst arbeitet als Gutachter, unabhängig für die Kranken- und Pflegekassen in beobachtender und beratender Funktion, nicht aber aktiv beim Eingriff in Behandlungen. Geprüft wird die Pflegebedürftigkeit der Patienten, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit gegeben sind, und er gibt Anregungen für Vorsorge- und Rehamaßnahmen. Die Krankenkassen ziehen den MD bei schwierigen medizinischen Fragen zu Rate, z.B. bei seltenen Erkrankungen oder aufwendigen Behandlungsmethoden.

Mithilfe der jährlich einmaligen Prüfung der Pflegebetriebe und deren Patienten, erstellt der MDB regelmäßig Analysen und Statistiken über die Entwicklung der Pflegequalität, der Behebung von Vorwürfen in der Behandlung oder über die Zufriedenheit der Versicherten der Kranken- und Pflegekassen. Daraus werden für den GKV-Spitzenverband Gutachten erstellt, mit denen der Verband im G-BA oder anderen Gesundheitsgremien seinen Pflichten und Aufgaben nachkommt.

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Ansprechpartner

Reiner Henrich